Die Josef Emmerich Pumpenfabrik GmbH wird keine Eigenerklärungen bzw. Mindestlohnerklärungen abgeben. Unser eigenes Personal entlohnen wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Wir weisen auch unsere Subunternehmer darauf hin, die gesetzlichen Entlohnungsvorschriften einzuhalten, sind jedoch nicht bereit, den mit Abgabe einer Mindestlohnerklärung verbundenen Bürokratismus auf uns zu nehmen.
Die Unterzeichnung einer Mindestlohnerklärung erfordert bei Einsatz von Subunternehmern, dass auch von diesen eine Mindestlohnerklärung vorliegt. In Mindestlohnerklärungen ist häufig die Verpflichtung enthalten, Nachweise über die Einhaltung des Mindestlohnes wie Stundenzettel oder Lohnlisten vorzulegen. Diese enthaltenen personenbezogenen Daten dürfen nach dem Datenschutzgesetz ohne Zustimmung der Arbeitnehmer nicht an Dritte weitergeleitet werden. Es müssten die Zustimmungserklärungen der Arbeitnehmer vorliegen.
Darin begründet liegt unsere Ablehnung zur Unterzeichnung einer Mindestlohnerklärung.
Die Geschäftsleitung